Allein Vermittlungs-Auftrag
A wie Alleinvermittlungsauftrag Ein Alleinvermittlungsauftrag oder auch kurz „AV“ ist eine Vertragsform zur Beauftragung von Immobilienmaklern. Wie der Wortlaut bereits vermuten lässt, wird bei einem Alleinvermittlungsauftrag nur ein einziger Makler exklusiv mit der Vermittlung der Immobilie beauftragt. Der Abgeber (= Verkäufer oder Vermieter) darf also – anders als beim Schlichten Vermittlungsauftrag – keinen weiteren Makler…
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