Energieausweis

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Energieausweis 2098 1156 Raiffeisen Immobilien

E wie Energieausweis.

So wie jedes Auto einen Typenschein braucht, benötigt auch jedes Haus, jede Wohnung oder jede Geschäftsräumlichkeit einen Energieausweis (manchmal auch Energiepass genannt) – sofern das Objekt vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Bei allen neuen Gebäuden wird bereits beim behördlichen Bauverfahren ein Energieausweis verlangt, ebenso bei einer umfassenden Sanierung sowie bei Zu- und Umbauten.

Per Gesetz sind Architekten, Ziviltechniker, Baumeister sowie Gewerbetreibende unter anderem in den Bereichen Heizung- oder Elektrotechnik berechtigt, Energieausweise zu erstellen. Ein solcher Ausweis ist dann für maximal zehn Jahre gültig. Der wichtigste Wert darin ist die Energiekennzahl, das ist der „Spezifische Heizwärmebedarf“ (HWB).

Nach bisherigen Erfahrungen kann ein qualitativer Energieausweis nur erstellt werden, wenn davor eine Begehung der Immobilie mit dem Verantwortlichen für die Energieausweiserstellung stattgefunden hat. Die Kosten für die Erstellung setzen sich daher sehr individuell zusammen und hängen stark von der Komplexität des Gebäudes ab. Eine Berechnung, die rein auf der Größe (nach m²) der Immobilie basiert, reicht für die Erstellung eines qualitativen Energieausweises nicht aus.

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