Befreiung von der Grundbuchsgebühr
Am 20. März 2024 beschloss der Nationalrat ein neues Bundesgesetz, mit welchem das Gerichtsgebührengesetz (GGG) geändert wird. Käuferinnen und Käufer von Immobilien können demnach ab 01.04.2024 temporär von den Grundbuchsgebühren befreit werden. Die Anschaffung von Wohnimmobilien für die eigene Nutzung soll mit dieser Maßnahme der Regierung unterstützt und das Eigenheim wieder leistbarer werden. Konkret geht…
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