Was sind eigentlich Betriebskosten?
Egal, ob man Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist, die sogenannten Betriebskosten machen einen erheblichen Teil der monatlichen Ausgaben für das Wohnen aus. Im Altbau und im geförderten Neubau ist der Katalog der Hausbetriebskosten im Gesetz fixiert. Dazu zählen unter anderem Wasser/Abwasser, Kanalräumung, Müllentsorgung, Kehrgebühren, Versicherungsprämien, Verwaltung, Hausreinigung inklusive Schneeräumung, öffentliche Abgaben sowie laufende Betriebskosten für Gemeinschaftsanlagen. Im frei finanzierten Neubau oder im gemieteten Ein- und Zweifamilienhaus findet sich in der Regel eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag.
Zusatz bei Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen zählen im Unterschied zu Mietwohnungen nicht nur die bereits genannten laufenden Zahlungen zu den Betriebskosten, sondern alle Aufwendungen für die Liegenschaft; also etwa Ausgaben für Erhaltungsarbeiten, Beiträge für Rücklagen, Annuitätenzahlungen oder die Errichtung von Gemeinschaftsanlagen (z.B. Kinderspielplatz auf der Grünfläche).
In jedem Fall muss bis spätestens 30. Juni eine detaillierte schriftliche Abrechnung für das Vorjahr vorliegen.