Alles zum Thema Kaution für Sie zusammengefasst.
Bei Mietvertragsabschluss müssen Mieter in der Regel fast immer eine Kaution hinterlegen, die beim Auszug rückerstattet wird. Die Kaution dient dem Vermieter als finanzielle Rückstellung für künftige Forderungen – wie etwa offene Mietzinszahlungen oder Reparaturarbeiten durch Schäden seitens der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses.
In Österreich sind als Kaution drei Brutto-Monatsmieten üblich. Unter einer Brutto-Monatsmiete versteht man die Nettomiete plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer. Laut Oberstem Gerichtshof sind aber bis zu sechs Brutto-Monatsmieten zulässig.
Die Kaution wird meist in bar, per Überweisung oder mittels Sparbuch an den Vermieter übergeben. Der Erhalt der Kaution soll man sich dabei unbedingt vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen.
Eine Mietwohnung ist grundsätzlich immer so zurückzugeben, wie man sie beim Kauf vorgefunden hat. Alle gewöhnlichen Abnutzungsspuren muss sich der Vermieter allerdings gefallen lassen. Die Wohnung muss weiters besenrein und leer von beweglichen Gegenständen zurückgestellt werden. Anderes gilt nur, wenn bestimmte Möbel mitgemietet wurden. Diese müssen auch nach Ende des Mietverhältnisses zurückbleiben. Im Mietrechtsgesetz ist festgehalten, dass die Kaution nach Ende des Mietvertrags unverzüglich an den Mieter zurückzuzahlen ist, soweit sie nicht für die Reparatur von Schäden oder sonstigen berechtigten Forderungen des Vermieters herangezogen wird.