N wie Nebenkosten bei Miete
Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Nebenkosten“ durchgesetzt, wenn es um Betriebskosten geht, die zu einer Mietzahlung hinzukommen.
Grundsätzlich regeln das Mietrechtsgesetz (MRG) sowie das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) die Hausbetriebskosten.
Der Katalog dazu ist gesetzlich fixiert:
- Wasser/Abwasser
- Wasserdichtheitsprüfung
- Eich-, Ablese- und Abrechnungskosten bei einer Verbrauchsabrechnung für Kaltwasser,
- Kanalräumung, Müll und Entrümpelung von herrenlosem Gut
- Schädlingsbekämpfung
- Kehrgebühren (Rauchfangkehrung)
- Strom für Beleuchtung des Stiegenhauses & Gemeinschaftsflächen
- Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
- Versicherungsprämien für Glasbruch und Sturmschaden (sofern mehr als die Hälfte der Mieter dieser Überwälzung zugestimmt hat)
- Verwaltungshonorar
- Hausreinigung inkl. Schneeräumung
- öffentliche Abgaben
- laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Heizung, Spielplatz, Schwimmbad, Sauna, Waschküche, Grünanlagen, Gemeinschaftsräume etc.) wie z. B. Strom, Service, Wartung, Energiekosten, Rasenmähen etc.
Der Raiffeisen Immobilien Makler kann hier vor Mietvertragsunterzeichnung genaue Informationen geben und hilft so zukünftige Unstimmigkeiten zu vermeiden.