Heizungstausch: Was noch rasch möglich ist
Mit beginnenden kälteren Herbsttagen und der aktuellen Energiekrise im Hintergrund, stellen sich viele die Frage: Kann ich meine Heizquelle jetzt noch auf eine nachhaltige, CO2 schonende Variante umrüsten? Die Antwort darauf ist ernüchternd: Kurzfriste Umrüstungen sind aufgrund der langen Liefer- und Montagezeiten derzeit leider fast unmöglich. Ein Heizungstausch erfordert also einiges an Planung und langen Vorlaufzeiten.
Expertentipp zum Heizungstausch
Wenn Sie Ihre Heizquelle tauschen wollen, sollten Sie sich ausführlich Zeit für Planung und Lieferantenauswahl nehmen. Raus aus Gas und Öl bedeutet auch die Qual der Wahl, um auf CO2 sparende Varianten wie Fernwärme, Luftwärmepumpe, Pellets oder Erdwärmepumpe umzusteigen. Alle Varianten haben Vor- und Nachteile und unterschiedliche Lieferzeiten, die sorgsam abgewogen werden müssen. Auch das Thema Förderung spielt eine nicht unwesentliche Rolle. Wichtige Tipps und Anträge dazu finden sich unter www.umweltfoerderung.at
Kaminofen als zusätzliche Heizquelle
Für den kurzfristigen Tausch bzw. Zusatz zu einer bestehenden Heizquelle bleibt eine schnell umsetzbare und relativ kostengünstige Variante: der gute alte Kaminofen, auch bekannt als Schwedenofen. Diese Öfen sind sowohl im Baumarkt wie auch im Fachhandel derzeit noch rasch verfügbar und in unterschiedlichen Preisklassen lieferbar. Brennholz für den Ofen ist durch die starke Nachfrage der letzten Monate jedoch deutlich im Preis gestiegen. Aber wie sieht es mit der Montage bzw. Inbetriebnahme eines Kaminofens generell aus? Hier gilt es einiges zu beachten, je nachdem, ob man in einem Haus oder einer Eigentumsanlage mit Miteigentümern oder in einer Mietwohnung wohnt.
Besitzer von Einfamilienhäusern können die Installation eines Kaminofens am raschesten umsetzen, wenn ein entsprechender Anschluss für einen Einzelkamin besteht. Bei Eigentumswohnungen in Gemeinschaftsanlagen oder Reihenhäusern geht dieser oft durch die allgemeinen Teile des Hauses und muss unter Umständen noch abgedichtet und regelmäßig gewartet werden. Bei sachgemäßer Verwendung und keiner gegenteiligen Regelung im Wohnungseigentumsvertrag sollte den Eigentümern aber auch hier die Inbetriebnahme eines Einzelkamins in der Regel zustehen. Anders, wenn nur ein Sammelkamin besteht. Hier müsste – falls nicht anders geregelt – jedenfalls die Eigentümergemeinschaft befragt und deren Zustimmung zur Inbetriebnahme erwirkt werden. In allen Fällen ist die Abnahme des Schwedenofen durch einen Rauchfangkehrer notwendig.