FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK

FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK

FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK 2560 1707 Raiffeisen Immobilien

Förderungen im Überblick – hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Förderung für Ihr Heizgerät einreichen können

Raus aus Öl und Gas: Das Klimaschutzministerium unterstützt den Tausch einer fossilen Heizung auf ein neues, klimafreundliches Heizsystem (bis 2024). Dies gilt für Private, Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Privatpersonen erhalten bis zu 7.500 Euro (Öl) und 9.500 Euro (Gas) plus mögliche Zuschläge. Die Bundesländer und einige Gemeinden fördern den Tausch zusätzlich.

Bundesförderung

Informationen unter: Serviceteam „raus aus Öl und Gas“
Tel.+43 (0) 1/31 6 31-735
E-Mail: heizung@kommunalkredit.at
www.raus-aus-oel.at
www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-und-gas

Landesförderung

Sauber Heizen: Für Haushalte mit geringem Einkommen bietet das Klimaschutzministerium eine erhöhte Förderung und kompetente Umstellungsberatung an. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern.

Informationen und Registrierung: www.sauber-heizen.at

Sanierungsscheck für Private 2023/2024

Gefördert werden thermische Sanierungen in Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern, die älter als 20 Jahre sind. Das betrifft umfassende sowie Teilprojekte, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 Prozent führen, sowie Sanierungen von Einzelbauteilen. Je nach Sanierungsart erhalten Private zwischen 3.000 Euro und 14.000 Euro aus dem Fördertopf.

Informationen unter: Serviceteam Sanierungsscheck
Tel.+43 1 /31 6 31-264
sanierung@kommunalkredit.at
www.sanierungsscheck23.at
www.umweltfoerderung.at

Investitionszuschuss Photovoltaik (PV) und Stromspeicher

Dieser einmalige Zuschuss wird für die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen und damit in Zusammenhang gleichzeitig errichtete neue Stromspeicher gewährt. Er ist anwendbar für:

•           PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten                      1.000  kWp

•           Neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/               kWp)

•           Natürliche und juristische Personen

•           Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Antrag­stellung

–          die Arbeiten noch nicht begonnen wurden,

–          alle für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen und der Zählpunkt vorliegen.

Bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher jede einzelne kWh mit einem bestimmten Fördersatz unterstützt. Die Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für PV-Anlagen und Stromspeicher können zu den jeweiligen „Fördercalls“ eingebracht werden. Ein Förderantrag kann NUR auf der Homepage der OeMAG gestellt werden.

Ausführliche Informationen und ein Leitfaden zur Antragstellung:

www.oem-ag.at

Tel.+43 5 787 66-10

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