Trotz Bestellerprinzip: Makler:in ist weiterhin gefragt
Wer zahlt schafft an. Dieser Grundsatz gilt abgewandelt ab 1. Juli 2023 im Immobilienbereich: Wer bestellt, der bezahlt. Das ist die Grundregel des Bestellerprinzips. Wer eine Maklerin oder einen Makler beauftragt, soll künftig auch für die Kosten aufkommen. Aber Achtung! Das Bestellerprinzip gilt nur bei der Vermietung, nicht bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Für Käufer:innen bzw. Verkäufer:innen von Immobilien ändert sich also nichts. Auch Gewerbemieten sind nicht betroffen.
Vermieter:innen bezahlen Makler:in
Bei Mietgeschäften im Wohnbereich mussten bisher meistens die Mieter die Maklerprovision bezahlen – meist zwei Bruttomieten plus Mehrwertsteuer – , obwohl in der Regel der Vermieter bzw. die Vermieterin den Makler beauftragt hat. Das wird der Gesetzgeber nun ändern. Mit Anfang Juli tritt die Novelle zum Maklergesetz in Kraft und das Bestellerprinzip wird somit schlagend. Laut Gesetz können Immobilienmakler von Wohnungssuchenden ab 1. Juli nur dann eine Provision verlangen, wenn sie diese zuerst beauftragt haben. Also nur dann, wenn ein:e zukünftiger Miete:in an eine:n Makler:in herantritt und diese:n dezidiert mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt. Nur in diesem Fall wird auch für den/die Mieter:in eine Maklerprovision fällig.
Mit der Einführung des Bestellerprinzips wird es für Vermieter:innen teurer. Zuvor konnten Makler:innen von ihnen bis zu drei Bruttomieten als Provision fordern. Meist mussten Vermietende aber gar keine Provision zahlen, sondern nur die Mieter. Dies ändert sich durch das Bestellerprinzip deutlich: Sobald der Vermieter bzw. die Vermieterin den Makler beauftragt, muss er/sie die volle Provision übernehmen. Die Provision darf auch nicht auf den Mieter bzw. die Mieterin umgelegt werden.
Zukünftig heißt es für Vermietende also entweder selbst Geld und viel Zeit in die Hand nehmen oder eine:n Makler:in beauftragen und somit Zeit und Nerven sparen.
Vermieter:innen profitieren auch weiterhin von Makler:innen
Vermieter:innen profitieren auch zukünftig von den Kenntnissen eines Immobilienprofis. Denn Makler:innen koordinieren Besichtigungstermine, bearbeiten Anfragen von Interessent:innen und vermarkten eine Immobilie meistens in weit kürzerer Zeit als Vermietende es jemals könnten.
Die Beauftragung eines Immobilienmaklers bringt also eine Vielzahl von Vorteilen. Von der Zeitersparnis bis hin zur kompetenten Verhandlungsführung und der Unterstützung bei rechtlichen Aspekten – Immobilienmakler:innen stellen sicher, dass die Suche nach den richtigen Mieter:innen reibungslos und rechtssicher verläuft und die Interessen der Vermieter:innen bestmöglich vertreten werden.
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