Das Grundbuch.
Alles was Sie über das Grundbuch wissen müssen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches, von den Bezirksgerichten geführtes Verzeichnis, in dem dingliche Rechte eingetragen werden (Eigentum, Wohnungseigentum, Baurecht, Pfandrechte, …). Es besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung.
Die Verwaltung des Grundbuches verläuft neutral und unterliegt dem Vertrauensgrundsatz. D.h. Sie können sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit verlassen.
Wenn Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder auch geschenkt bekommen, muss dieser Erwerb im Grundbuch festgeschrieben werden.
Ebenso gibt das Hauptbuch Auskunft über die mit einer Liegenschaft verbundenen Rechte, wie etwa ein Weg- oder Vorkaufsrecht. Zusätzlich informiert es über Belastungen wie Hypotheken und Veräußerungsverbote.
Es wird elektronisch geführt und ist daher immer aktuell.
Das Grundbuch in Österreich ist für jeden einsehbar. Zuständig sind hierbei die jeweiligen Bezirksgerichte. Einsicht kann auch über Notare erfolgen. Eine Einsicht ist bei jeden Bezirksgericht möglich, für einen schriftlichen Grundbuchauszug wird eine Gebühr fällig.
Mit der Basis der Daten des Grundbuches bietet Ihnen Ihr Makler eine transparente, schlüssige Beratung sowie ein eben solches Angebot.