Wer oder was ist ein Doppelmakler?
Hier für Sie erklärt.
Wenn in einer Immobilienanzeige auf „Doppelmakler“ hingewiesen wird, bedeutet das, dass der Makler sowohl für den Käufer oder Mieter als auch den Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie tätig ist. Der Doppelmakler hat in diesen Fällen mit beiden am Geschäft beteiligten Parteien einen Maklervertrag und vertritt die Interessen beider Parteien.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er von einem zukünftigen Mieter den Auftrag erhält, für ihn eine Ferienwohnung zu suchen, und gleichzeitig einen Vermieter vertritt, der ein passendes Objekt anbietet.
In den meisten Fällen treten Makler in Österreich als Doppelmakler auf. Makler sind laut § 5 des Maklergesetzes (MaklerG) dazu verpflichtet, beide Parteien auf die Doppeltätigkeit hinzuweisen. Die besondere Herausforderung hier ist es, die Interessen beider Parteien bestmöglich zu vertreten. Deshalb ist insbesondere bei Preisverhandlungen eine objektive Bewertung (Bewertungsgutachten) der Immobilie oftmals unerlässlich.
Der Auftraggeber hat ein Recht darauf, dass der Doppelmakler seine Interessen sorgfältig und redlich wahrt und auch seiner Verschwiegenheitspflicht nachkommt.