Bestellerprinzip
B – Wie Bestellerprinzip Nun ist es fix – das Bestellerprinzip kommt. In einer Novelle zum Maklergesetz soll voraussichtlich zum Jahreswechsel 2022/23 das sog. Bestellerprinzip für Mietgeschäfte eingeführt werden. Es führt zur Abkehr von der bisher üblichen Doppelmakler-Tätigkeit. Mit dieser Änderung ist der Immobilienmakler zukünftig von Gesetzes wegen nur mehr für den Vermieter, als Besteller…
read more






